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Corona Virus

Informationen zum Corona Virus

21. März 2022

Liebe Gäste,
am Samstag, 19. März 2022, sind alle bestehenden Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfungsverordnung der Coronapandemie entfallen.
 
Bis zum 2. April 2022 ist ein Übergangszeitraum vorgesehen. In diesem Zeitraum bleibt die 3G Regel bei uns auf dem Platz und die Maskenpflicht in den Gemeinschaftsräumen bestehen.
 
Ab dem 2. April, sofern keine weiteren Änderungen beschlossen werden, brauchen unsere Gäste keine Impf- oder Genesenennachweise mitzuführen. Es sind alle Bereiche frei zugänglich. Wir setzten auf Freiwilligkeit: Halten Sie sich gerne weiterhin an die AHA Regeln. In den Bereichen, in welchen kein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann, dürfen Sie gerne weiterhin eine Maske tragen. 

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und bleiben Sie gesund!
 
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Camping am Deich

24. Juni 2021

Liebe Gäste,
wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass die gesonderten Stornobedingungen nur im Fall einer angeordneten Quarantäne Ihrerseits oder eines Beherbergungsverbotes unserseits gelten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung in diesen Fällen an. In allen anderen Fällen gelten die Stornobedingungen der aktuellen AGBs.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub bei uns und erholen Sie sich gut!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

22. Juni 2021

Liebe Gäste,

nach der aktuellen Landesverordnung gelten seit Montag, dem 21. Juni 2021 folgende Regeln, wenn die Inzidenz-Zahlen konstant unter 10 liegen:

  • Beherbergungsbetriebe dürfen die Plätze zu 100 % belegen, mit entsprechendem Hygienekonzept. Es sind Gäste aus allen Bundesländern willkommen.

  • Es sind alle Bereiche unter der Einhaltung des Hygienekonzepts geöffnet: Sauna, Camper-Küchen und die Spielplätze.

  • Ein negatives Testergebnis benötigen Gäste nur noch bei Anreise (erneutes Testen innerhalb der Aufenthaltsdauer entfällt). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind.

 

Wir wünschen Ihnen gute Erholung bei uns und bleiben Sie gesund!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

4. Juni 2021

Liebe Gäste,

wir möchten an dieser Stelle noch einmal drauf hinweisen, dass wir zwei mal die Woche verpflichtende Corona-Tests auch bei uns auf dem Campingplatz durchführen können. Die Termine dafür sind immer von 9.00 bis 11.00 Uhr mit einer Voranmeldung direkt an der Rezeption. Sie können aber auch sehr gerne die offiziellen Bürgertestzentren in Anspruch nehmen. 

 

Wir wünschen Ihnen gute Erholung bei uns und bleiben Sie gesund!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

31. Mai 2021

Liebe Gäste,

es gibt wieder gute Nachrichten! Nach der aktuellen Landesverordnung gelten folgende Regeln unter der Inzidenz Marke von 35:

  • Beherbergungsbetriebe dürfen die Plätze zu 100 % belegen, mit entsprechendem Hygienekonzept. Es sind Gäste aus allen Bundesländern willkommen.

  • Es sind alle Bereiche unter der Einhaltung des Hygienekonzepts geöffnet: Sauna, Camper-Küchen und das Restaurant.

  • Testpflicht besteht weiter hin: Anreise nur mir einem gültigen 24-Std zurückliegenden Corona Test. Ausgenommenen sind komplett Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

  • Während des Aufenthalts besteht eine Pflicht, zweimal die Woche ein Test durchzuführen und nachzuweisen.

 

Wir wünschen Ihnen gute Erholung bei uns und bleiben Sie gesund!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

19. Mai 2021

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass auch auswärtige Touristen ab sofort in Niedersachsen übernachten dürfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag die sogenannte Landeskinderregelung gekippt. Die weiteren Einschränkungen, wie die maximale Belegung des Platzes mit 60 %  und die regelmäßige Testung bleibt vorerst bis 30. Mai 2021 bestehen.  

 

Wir werden Sie sofort informieren, falls es auch da Änderungen geben sollte.

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

9. Mai 2021

Liebe Gäste,

die aktuelle Verordnung mit der Gültigkeit ab dem 10. Mai 2021 liegt vor. Daraus gehen folgende Punkte hervor:

 

Beherbergung

 

Beherbergungsbetriebe, Camping, Wohnmobilstellplätze etc dürfen öffnen unter folgenden Voraussetzungen:

 

  1. Die Gäste dürfen nur aus Niedersachsen kommen. Es zählt der Erstwohnsitz. (Geschäftsreisende sind ausgenommen)

  2. Die Kapazitäten dürfen maximal mit 60% belegt werden.

  3. Der Gast muss bei Anreise einen aktuellen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Std alt ist, ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene Gäste mit entsprechenden Nachweisen.

  4. Der Gast muss jeweils mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer durchführen, ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

  5. Duschhäuser und Spielplätze sind unter der Einhaltung der AHA-Regeln geöffnet.

  6. Saunabereich und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

  7. Außengastronomie ist geöffnet.

  8. Massageangebote können unter der Vorlage eines aktuellen Tests, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, wahrgenommen werden.

 

Testung:

 

Für die angeordnete 2 x wöchentliche Testung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Sie nutzen die kostenlose Angebote der offiziellen Bürger-Testzentren laut der Liste und legen es uns unaufgefordert vor.

  • Sie haben auch die Möglichkeit mitgebrachte zugelassene Selbsttests laut der Liste unter Aufsicht auf unserem Platz durchzuführen.

  • Sie haben die Möglichkeit gegen einen Aufpreis die Tests bei uns auf dem Platz zu erwerben und unter Aufsicht durchzuführen.

 

In beiden letzten Fällen wird Ihnen auch eine Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis ausgestellt. Die Verordnung gilt bis 30. Mai 2021.


Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

4. Mai 2021

Liebe Gäste,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird das Reisen innerhalb Niedersachsens ab den 10. Mai 2021 unter strengen Auflagen wieder erlaubt und somit können wir unseren Platz für Sie öffnen.

Die bis jetzt bekannten Auflagen wären:

  • Die erlaubte Kapazität wird eingeschränkt auf 60%

  • Es dürfen nur Niedersachsen als Gäste akzeptiert werden, eventuell nach 2-3 Wochen weitere. Leider dürfen vorerst die Gäste aus Bremen und Hamburg nicht anreisen.

  • Der Gast muss einen anerkannten Test aus einem Testzentrum haben, Selbsttests sind nicht gestattet.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen noch nicht verbindlich sind. Die genaue Regelung kommt in der Verordnung, die am 09. Mai vorliegen soll. Es sind noch viele Fragen offen. Derzeit warten wir noch auf eine Lösung der zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung von täglichen Testungen der Gäste. Auch dazu informieren wir Sie umgehend.

 

Solange keine offizielle Verordnung vorliegt, bitten wir von Nachfragen abzusehen. Wir werden Sie über die Details auf unserer Homepage informieren, sobald alle Informationen vorliegen.


Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

17. April 2021

Liebe Gäste,

die Niedersächsische Landesregierung hat die Corona Verordnung um weitere drei Wochen verlängert. Die Regelwerke gelten voraussichtlich bis zum 9. Mai. Die überarbeiteten Verordnungen sollen die Zeit überbrücken, bis das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft trifft.

Wir bedauern es sehr, dass wir Ihnen aufgrund der Beschlüsse mitteilen müssen, dass wir voraussichtlich bis zum 09.05.2021 keine Urlaubsgäste beherbergen dürfen. 


Wir müssen daher alle Urlaubsbuchungen für diesen Zeitraum stornieren. Alle betroffenen Gäste werden schriftlich informiert und erhalten Ihre Anzahlung zurück. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Anruf nicht sofort entgegengenommen wird. Haben Sie ein wenig Geduld, es werden alle Anrufe und E-Mails nach und nach beantwortet.


Wir bedauern die aktuelle Lage sehr und freuen uns schon darauf Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen. 

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

23. März 2021

Liebe Gäste,

wir bedauern es sehr, dass wir Ihnen aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 22.03.2021 mitteilen müssen, dass wir voraussichtlich bis zum 18.04.2021 keine Urlaubsgäste beherbergen dürfen. Der Beschluss des Bundeslandes soll demnach bis zum 29. März vorliegen.


Wir müssen daher alle Urlaubsbuchungen für diesen Zeitraum stornieren. Alle betroffenen Gäste werden schriftlich informiert und erhalten Ihre Anzahlung zurück. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Anruf nicht sofort entgegengenommen wird. Haben Sie ein wenig Geduld, es werden alle Anrufe und E-Mails nach und nach beantwortet.


Wir bedauern die aktuelle Lage sehr und freuen uns schon darauf Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen. 

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

8. März 2021

Liebe Gäste,

nach dem Bund- und Länder Beschluss vom 3. März 2021 gilt es für die Beherbergung: alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden. Ansonsten gelten die Corona-Regelungen der Bundesländer. Die nächsten Entscheidungen über die Lockerungsschritte im Bereich Reisen und Hotels werden erst am 22. März getroffen. 

 

  • Falls der Campingplatz in Ihrem gebuchten Zeitraum aufgrund einer Verordnung nicht öffnen darf, erstatten  wir Ihnen Ihre Anzahlung komplett.

Ihr Team vom Camping am Deich​

2. Februar 2021

Liebe Gäste,

aufgrund der aktuellen Lage gelten bei uns in der Saison 2021 bis auf Weiteres gesonderte Stornierungsbedingungen:

 

      100% Corona-Sicherheit:

  • Sie können unbesorgt buchen. Im Falle eines Beherbergungsverbots oder einer angeordneten Quarantäne Ihrerseits bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung an. 

 

Ihr Team vom Camping am Deich​

15. Oktober 2020

Liebe Gäste,

das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. 
Wir freuen uns sehr, das zum Ende der Saison das Durcheinander ein Ende hat und das alle Gäste, die bei uns gebucht haben, auch kommen dürfen.
Mehr Informationen Zum Thema finden Sie hier: Niedersachsen.de

 

Ihr Team vom Campingpark am Deich​

10. Oktober 2020

Liebe Gäste,

hier kommt die Liste nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Stand: 09.10.2020)Landkreise und kreisfreie Städte, die in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen sind; bei der Angabe in Klammern handelt es sich um die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner:LK Cloppenburg (86,1)

SK Hamm (74,5)

SK Rosenheim (66,1)

SK Offenbach (66)

SK Bremen (63,1)

LK Wesermarsch (61)

SK Delmenhorst (60,6)

SK Herne (56,2)

SK Frankfurt am Main (55,9)

LK Esslingen (54,6)

Land Berlin (51)

SK Remscheid (50,3)

 

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland sind vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen, da die Inzidenz von 50 dort mit einem Wert von 52,9 nur knapp überschritten wird und zu einem erheblichen Teil auf das klar abgrenzbare Infektionsgeschehen in einem Schlachtbetrieb zurückgeht.

Auch der Landkreis Vechta (7-Tages-Inzidenz von 68,6) ist vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen. Dort geht ein signifikanter Teil der Neuinfektionen auf einen klar eingrenzbaren Ausbruch in einem Pflegeheim zurück.

 

Die nächste Aktualisierung findet am Montag, 12.Oktober 2020, statt.

Mehr Informationen unter:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html

Ihr Team vom Campingpark am Deich

9. Oktober 2020

Liebe Gäste!

heute gibt es eine überarbeitete Verordnung, die ab dem 10.10.20 gilt. Die Gäste aus den Risiko-Gebieten dürfen mit einem aktuellen Covid-19 Test (48 Stunden alt) bei uns anreisen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Wir halten Sie weiter hin auf dem Laufenden!

Ihr Team vom Campingpark am Deich

21. August 2020

Liebe Gäste,

wir möchten Sie gerne drauf hinweisen, dass unser Campingpark KEINE Corona- Warn-APP Pflicht hat, bei uns gilt nach wie vor das AHA-Prinzip: Abstand-Hygiene-Atemschutzmaske. Es liegt eine Verwechslung mit unserem Nachbar-Campingplatz vor:

 

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/

Wir danken für Ihr Verständnis

Ihr Team vom Campingpark am Deich

8. Juni 2020

Liebe Gäste,

es gibt ab heute wieder neue Lockerungen, die auch den Tourismus betreffen:

  • Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote von 60 auf bis zu 80 Prozent ausweiten.

  • Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg.

  • Die "Mehr-Plätze" sind ab sofort online buchbar. Wir freuen uns auf die Gäste!

 

Sommerferien können kommen!

Ihr Team vom Camping am Deich

12. Mai 2020

Liebe Gäste,
wir dürfen Ihnen mit Freude mitteilen, dass unser Campingpark ab dem 15. Mai 2020 für die Urlaubsgäste wieder öffnen darf. Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen nach der aktuell geltenden Verordnung auf dem Campingplatz durchführen. Die wichtigsten Informationen für die anreisenden Gäste sind:​​
 

  • Eine vorherige Buchung bzw. Reservierung vor der Anreise ist zwingend erforderlich.

  • Es dürfen nicht mehr als zwei Haushalte in Kontakt treten, es besteht weiterhin Kontaktsperre.

  • Kinder dürfen den Spielplatz nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.

  • Es werden nur 50 % der vorhandenen Plätze belegt.

  • Bis auf das Spielzimmer und den Wellnessbereich dürfen alle Einrichtungen genutzt werden!

  • Die Tage über Himmelfahrt und Pfingsten sind leider schon ausgebucht.

Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Und wenn wir uns alle an die Regeln halten, wird es ein schöner und sicherer Urlaub! 

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08. Mai 2020 (Textauszug): 

 

Artikel 1, § 1, Absatz 4
(2) Privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie Betreibern von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen ist es gestattet, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, wenn die jeweiligen Anforderungen der Sätze 3 und 4 eingehalten werden; ansonsten ist ihnen die Beherbergung verboten 

(3) Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden genutzt werden. 

(4) Eine Person im Sinne des Satzes 2, die jeweils mehr als eine Parzelle eines Campingplatzes oder eines Wohnmobilstellplatzes vermietet, darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Zahl aller ihrer Parzellen und Bootsliegeplätze auf dem Gebiet einer Gemeinde gleichzeitig vermieten. 

(5) Unabhängig von den Anforderungen des Satze 4 ist die Beherbergung auf Parzellen auf einem Campingplatz oder auf Bootsliegeplätzen, die ganzjährig oder für die Dauer der Saison vermietet sind, gestattet. 

 

§ 10 c
Soweit nach dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, müssen diese den Vornamen, den Familiennamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer der betreffenden Person umfassen. 2 Die Kontaktdaten sind von der Person, die sie erhebt, für die Dauer von drei Wochen nach dem letzten Kontakt mit der betreffenden Personen aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. 3 Spätestens einen Monat nach dem letzten Kontakt mit der betreffenden Person sind die Daten zu löschen. 

 

Artikel 3

(1) Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 am 18. Mai 2020 in Kraft.

(2) Die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung

des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl.S.97), geändert durch Artikel 2 dieser Verordnung, tritt mit Ablauf des 27. Mai 2020 außer Kraft. 3 Abweichend von Satz 1 tritt 3 1 Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl S.97), geändert durch Artikel 2 dieser Verordnung, mit Ablauf des 31 August 2020 außer Kraft. 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team vom Camping am Deich

8. Mai 2020

Liebe Gäste,

aktuell warten wir auf einen neuen Erlass des Landes Niedersachsens, um genauer zu wissen, ab wann und unter welchen Bedingungen wir wieder Urlaubs- und Dauergäste bei uns begrüßen dürfen.
Falls wir weiterhin geschlossen bleiben, werden alle Gäste mit Reservierungen in diesem Zeitraum per Mail, telefonisch oder per Post über die Bedingungen der Urlaubsabsage informiert. 
Wenn wir öffnen dürfen, dann informieren wir ebenfalls über die aktuellen Bedingungen Ihrer Anreise und die Regelungen beim Aufenthalt auf unserem Campingplatz. Änderungen hierzu werden wir umgehend auf unserer Homepage sowie Facebook veröffentlichen.

Ihr Team vom Camping am Deich

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